Der Jahresabschluss. Das Endwerk der Finanzbuchhaltung, das Ergebnis des Geschäftsjahres, das Handbuch für die Banken.
Der Jahresabschluss liefert nicht nur Ihnen sondern allen weiteren Interessenten die notwendigen Zahlen, Daten und Fakten. Der Jahresabschluss spiegelt Ihren Erfolg des Geschäftsjahres, und stellt u.a. die Grundlage für die Kapitalflussrechnung und die Basis für Ihre Steuererklärungen dar.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinnermittlung, bei den Kapitalgesellschaften wird dieser noch um den Anhang ergänzt. Doch durch das am 28.12.2012 in Kraft getretene Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz, kurz MicroBilG, wurden Kleinstkapitalgesellschaften zum ersten mal definiert und von der Erstellung eines Anhangs befreit. Auf der anderen Seite wurde jedoch die E-Bilanz eingeführt und alle Bilanzen nach dem 31.12.2012 müssen nun zusätzlich zu den Steuererklärungen auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das Verlangen einer bestimmten Taxonomie erschwert die ganze Sache noch obendrauf.
Mit der Beauftragung eines Steuerberaters sind Sie mit der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten aber auch mit der Inanspruchnahme Ihrer gesetzlich-möglichen Rechte auf der sicheren Seite. Wir beachten selbstverständlich jede gesetzlichen Grundlagen und erstellen Ihren Jahresabschluss in der für Sie steuergünstigsten Option.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung der Handelsbilanz
- Erstellung der Steuerbilanz
- Aufstellung des Anhangs
- Erläuterungsbericht zu den Bilanzen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Offenlegung beim elektronischen Handelsregister
- Taxonomiegerechte Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
- Kapitalflussrechnungen (Cashflow-Rechnung)
- Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Die dazu gehörigen Steuererklärungen: Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung